Mit Eingabe vom 27. Juli 2021 machte A._____ geltend, die angeordnete Beistandschaft sei mangels Anhörung nichtig und ihre Mutter wünsche die Aufhebung der Beistandschaft. Am 5. August 2021 ging beim Familiengericht eine von B._____ selbst unterzeichnete Eingabe ein, worin sie geltend machte, sie sei urteilsfähig und benötige keine Beistandschaft. Das Familiengericht eröffnete daraufhin ein Verfahren zur Überprüfung der bestehenden Massnahme (KEMN.2021.580).