3.3.2.2. Am 16. Dezember 2019 erstattete E._____ (die älteste Tochter von B._____) eine Gefährdungsmeldung für ihre Mutter, woraufhin das Bezirksgericht R._____, Familiengericht, als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein Verfahren (KEMN.2019.903) zur Prüfung erwachsenenschutzrechtlicher Massnahmen eröffnete. Aufgrund der Corona-Pande- mie konnte das Gericht mit der Betroffenen und deren Familienangehörigen keine persönlichen Gespräche führen. Nach schriftlicher Ankündigung, dass zur Verhinderung einer finanziellen Notlage die Einsetzung eines neutralen Beistands erwogen werde, wurde B._____ am 25. März 2020 telefonisch angehört.