Urteil des Bundesgerichts 2C_742/2021 vom 28. Dezember 2021, Erw. 4.2). Ein verbotener Interessenkonflikt liegt vor, wenn der Anwalt die Wahrung der Interessen des Klienten übernommen hat und dabei Entscheidungen zu treffen hat, mit denen er sich potenziell in Konflikt zu eigenen oder andern ihm zur Wahrung übertragenen Interessen begibt (WALTER FELLMANN in: WALTER FELLMANN/GAUDENZ G. ZINDEL [Hrsg.], Kommentar zum Anwaltsgesetz, Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte [Kommentar Anwaltsgesetz], 2. Aufl. 2011, N. 84 zu Art.