Auch diese Verfügung (inkl. Beilage) wurde von der Vorinstanz der Beschwerdeführerin zur Kenntnisnahme zugestellt. Am 24. August 2023 nahm die Beschwerdeführerin erneut zu den Vorwürfen Stellung und liess dabei der Vorinstanz ein weiteres Dokument zu den Verfahrensakten zukommen.