Mit Verfügung vom 25. Juli 2023 ersuchte die Vorinstanz das Bezirksgericht R._____, Familiengericht, um die Zustellung der Vollmacht vom 7. Februar 2023, worin die Mutter der Beschwerdeführerin diese betreffend "Erwachsenenschutz, Geschäftsübergabe an G._____" zu "allen Rechtshandlungen einer Generalbevollmächtigten" bevollmächtigte. Mit Verfügung vom 28. Juli 2023 reichte das Bezirksgericht R._____ der Vorinstanz die erwähnte Vollmacht ein. Auch diese Verfügung (inkl. Beilage) wurde von der Vorinstanz der Beschwerdeführerin zur Kenntnisnahme zugestellt.