1.3. Die Anwaltskommission stellte die Aufsichtsanzeige vom 21. April 2023 inkl. Beilagen mit Verfügung vom 3. Mai 2023 der Beschwerdeführerin zu und räumte ihr eine Frist ein, um sich zu den Vorwürfen gemäss der Aufsichtsanzeige schriftlich zu äussern. Gleichentags ersuchte die Vorinstanz die Anwaltskommission des Kantons Zürich zum einen um Mitteilung allfälliger gegen die Beschwerdeführerin bereits angeordneter Disziplinarmass- - 10 -