3. 3.1. Die Beschwerdeführerin beantragt mit Eingabe vom 21. Februar 2024 die Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis zum Abschluss der hängigen Strafuntersuchungen unter anderem gegen C._____ und D._____. Begründet wird dies damit, dass die Durchführung des hängigen Strafverfahrens gegen C._____, in welchem die Beschwerdeführerin Opferstellung habe, beeinträchtigt werde, wenn die Beschwerdeführerin alle ihre Gedanken und Argumentationen im vorliegenden Verfahren offenlegen müsse, zumal nicht komplett auszuschliessen sei, dass die Präsidentin der Anwaltskommission auch zum möglichen Kreis der Verdächtigen gehöre.