14. Mit Eingabe vom 6. Mai 2024 beantragte die Beschwerdeführerin den Ausstand von F._____, Präsidentin der Anwaltskommission, sowie die Auferlegung der Kosten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens zulasten von D._____. -6- 15. Mit Eingabe vom 30. Januar 2025 reichte die Beschwerdeführerin einen am 20. November 2024 von ihr und ihren Schwestern unterzeichneten Erbteilungsvertrag ein. 16. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]) entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: