11. Mit Stellungnahme vom 14. März 2024 liess sich die Anwaltskommission zum Sistierungsantrag vernehmen und beantragte dessen Abweisung. 12. Mit Verfügung vom 15. März 2024 ersuchte das Verwaltungsgericht das Obergericht des Kantons Aargau, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz, die Entscheide XBE.2022.19/29 vom 18. Oktober 2022 und XBE.2023.44 vom 14. August 2023 einzureichen und das Bezirksgericht R._____, Familiengericht, um Zustellung des Entscheids DI.2023.59 vom 3. April 2023. Die Entscheide wurden in der Folge dem Verwaltungsgericht übermittelt. 13. Am 2. April 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Eingabe (inkl. Beilagen) ein.