2. Eventuell sei die Sache zur Abklärung des Sachverhalts und zur Neubeurteilung an die Anwaltskommission zurückzuweisen. 3. Unter Kostenfolgen zu Lasten des Staats. 2. Mit Eingabe vom 5. November 2023 reichte die Beschwerdeführerin weitere Unterlagen ein. 3. Am 20. November 2023 verzichtete die Anwaltskommission auf die Einreichung einer Beschwerdeantwort und beantragte die Abweisung der Beschwerde. 4. Mit Eingabe vom 3. Januar 2024 replizierte die Beschwerdeführerin. 5. Am 10. Januar 2024 verzichtete die Anwaltskommission auf die Erstattung einer Duplik und beantragte erneut die Abweisung der Beschwerde.