5. Die Kosten dieses Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'500.00, der Kanzleigebühr und Auslagen von CHF 163.00, werden Rechtsanwältin lic. iur. A._____ auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. C. 1. Gegen den Entscheid der Anwaltskommission erhob Rechtsanwältin A._____ mit Postaufgabe vom 23. Oktober 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgenden Anträgen: 1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben, unter Zusprache einer angemessenen Entschädigung. -3-