B. 1. In der Folge leitete die Anwaltskommission ein Aufsichtsverfahren gegen Rechtsanwältin A._____ ein. Diese stellte in der Folge diverse (Verfahrens- )Anträge. 2. Die Anwaltskommission entschied am 15. September 2023: 1. Auf das Ausstandsbegehren wird nicht eingetreten. 2. Das Sistierungsgesuch wird abgewiesen. 3. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwältin lic. iur. A._____ eine Berufsverletzung i.S.v. Art. 12 lit. c BGFA begangen hat. 4. Rechtsanwältin lic. iur. A._____ wird mit einem Verweis belegt.