3.3.2. Entsprechend ärztlicher Einschätzung besteht beim Beschwerdeführer im Fall des Vollzugs der obligatorischen Landesverweisung die konkrete Gefahr, dass sich dessen Gesundheitszustand aufgrund fehlenden Zugangs zur erforderlichen Medikation rasch und ernsthaft verschlechtert, dahingehend, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Selbstgefährdung im Sinne von Suizidalität und/oder massivem bis lebensbedrohlichem Gewichtsverlust als Folge des psychogenen Erbrechens zur rechnen ist. Die Folgen eines kompletten Wegfalls der Medikation sind ähnlich: