Es sei daraufhin, um alle landesverweisungsbedingten Therapie-Optionen auszuschöpfen, ein Versuch unternommen worden, Haldol® als Monotherapie in einem hohen Dosisbereich zu steigern. Der Beschwerdeführer habe aber auch unter einer Dosierung von 20 mg Haldol® täglich produktiv-psychotische Symptome und Negativsymptome in Form von namentlich latenter Suizidalität im Sinne von Lebensüberdruss gezeigt. Es habe sich entsprechend auch diese Behandlungsoption als unzureichend wirksam und ungeeignet für den Beschwerdeführer erwiesen.