Gemäss ärztlicher Einschätzung seien die in Somalia verfügbaren Medikamente beim Beschwerdeführer nicht wirksam. Der Vollzug der Landesverweisung würde zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands führen, welche mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Selbstgefährdung im Sinne von Suizidalität und/oder massivem bis lebensbedrohlichem Gewichtsverlust als Folge des psychogenen Erbrechens einhergehen würde (act. 15). - 15 -