Zur Vorbereitung des Vollzugs der Landesverweisung sei seine Medikation deshalb ab Juni 2023 auf in Somalia verfügbare Mittel umgestellt worden. Dies habe dazu geführt, dass sich sein Gesundheitszustand rasch und schwerwiegend verschlechtert habe, hätten sich bei ihm doch ab August/September 2023 produktiv-psycho- tische Symptome in Form von optischen und akustischen Halluzinationen, Depersonalisationserleben, psychogenem Erbrechen und erneut drängenden Suizidgedanken gezeigt. Gemäss ärztlicher Einschätzung seien die in Somalia verfügbaren Medikamente beim Beschwerdeführer nicht wirksam.