3.2.3. Demgegenüber bringt der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde vom 20. Oktober 2023 vor, dass Abklärungen der ihn behandelnden Ärzteschaft und des SEM ergeben hätten, dass das Medikament Abilify Maintena®, welches zu einer Stabilisierung seines Gesundheitszustands geführt habe, in Somalia nicht verfügbar sei. Zur Vorbereitung des Vollzugs der Landesverweisung sei seine Medikation deshalb ab Juni 2023 auf in Somalia verfügbare Mittel umgestellt worden.