Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen. -5- 2. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2023 bewilligte der Instruktionsrichter das Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und bestellte Rechtsanwältin Cora Schmid zu seiner unentgeltlichen Rechtsvertreterin (act. 30 f.). Weiter forderte er die Vorinstanz zur Einreichung der Akten und Beschwerdeantwort auf.