C. 1. Mit Eingabe seiner Rechtsvertreterin, substituiert durch MLaw Cora Schmid, Rechtsanwältin, vom 20. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 10 ff.): 1. Der Vollzug der mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 12. September 2022 verfügten Landesverweisung sei aufzuschieben. 2. Die Unterzeichnende sei als unentgeltliche Rechtsbeiständin einzusetzen und sei gemäss am Ende des Verfahrens einzureichender Kostennote zu entschädigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates.