Berufung erklärt hatte, verurteilte ihn das Obergericht des Kantons Aargau (Obergericht) mit Urteil vom 12. September 2022 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher versuchter Drohung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren (unter Anrechnung von 863 Tagen Untersuchungshaft und des vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzugs). Der dem Beschwerdeführer mit Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 18. September 2019 gewährte bedingte Vollzug für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen wurde widerrufen und der Beschwerdeführer wurde zu einer unbedingten Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 10.00 verurteilt.