Nachdem der Beschwerdeführer gegen das Strafurteil des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 10. November 2021 (MI-act. 273 ff.) Berufung erklärt hatte, verurteilte ihn das Obergericht des Kantons Aargau (Obergericht) mit Urteil vom 12. September 2022 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher versuchter Drohung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren (unter Anrechnung von 863 Tagen Untersuchungshaft und des vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzugs).