betreffend Entsorgung und Containerplatz, Umgebungsplanung sowie hinsichtlich des Material- und Farbkonzepts (siehe vorne lit. A). Angesichts dessen erscheint es im Sinne einer Gesamtbetrachtung des Bauvorhabens richtig und verhältnismässig, die Beschwerdeführerin in ein neues Baubewilligungsverfahren zu verweisen. Die Einreichung eines vollständigen Baugesuchs und die erneute öffentliche Auflage sind notwendig.