Die Beschwerdeführerin reichte vor Verwaltungsgericht sämtliche Pläne mit neuem Datum (18. Oktober 2023), neue Unterlagen zu den Autoliftanlagen und einen neuen Plan zur Einhaltung der Sichtzone ein. Unter diesen Umständen ist das gesamte Baugesuch erneut gesamthaft zu überprüfen, unter besonderer Beachtung der im Beschwerdeverfahren gerügten Punkte wie insbesondere die Einhaltung der Gesamthöhe, die umweltrechtlichen Belange im Zusammenhang mit den Autoliftanlagen und deren Funktionalität sowie die bereits im kommunalen Genehmigungsentscheid vom 16. Januar 2023 bemängelten ungenügenden Fensterflächen im Erdgeschoss sowie im 1. und 2. Obergeschoss. Überdies besteht Klärungsbedarf