Ebenso wenig lag ein detaillierter und revidierter Umgebungsplan oder ein detailliertes Material- und Farbkonzept vor (siehe vorne lit. A). Umstritten ist denn auch die Ausgestaltung eines fixen Containerplatzes (sowohl zur Aufbewahrung als auch zur Entsorgung) und die Einhaltung der Sichtzone beim Besucherpark- und Containerplatz (siehe vorne lit. A; Beschwerde, S. 11 ff.; Beschwerdeantwort, S. 14 ff.). Vor diesem Hintergrund wird die Beschwerdeführerin mit der Abweisung ihrer Beschwerde mitnichten "gezwungen, ein fast vollkommen identisches Baugesuch einzureichen" (vgl. Stellungnahme, S. 15), es sind vielmehr diverse Anpassungen notwendig.