nen belegen, dass das ursprünglich eingereichte Baugesuch vom 22. Oktober 2021 ungenügend war und in verschiedenen Bereichen einer Überarbeitung bedarf. So sah sich der Gemeinderat im Baubewilligungsentscheid veranlasst, neben den Auflagen zur Gesamthöhe und Funktionalität der Autoliftanlagen überdies zu verfügen, dass alle Wohnräume, Zimmer und Büros genügend grosse Fensterflächen aufweisen müssen und die Pläne entsprechend anzupassen seien. Ebenso wenig lag ein detaillierter und revidierter Umgebungsplan oder ein detailliertes Material- und Farbkonzept vor (siehe vorne lit.