E-E" mit den Beschriftungen "E._____" und "F._____" sowie aus dem Plan "Schemaplan Attikaflächen" mit der Beschriftung "Garagenbox / Lift als Attikateil". Weitere Unterlagen oder technische Angaben zu den geplanten Autoliftanlagen befinden sich nicht in den Unterlagen zum Baugesuch (Vorakten, act. 126). Den Erwägungen des kommunalen Genehmigungsentscheids lässt sich denn auch nicht entnehmen, dass der Gemeinderat die Tauglichkeit oder Funktionalität der Autoliftanlagen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bauvorhaben geprüft hätte. Ebenfalls keine Erwähnung fand im kommunalen Baubewilligungsentscheid, ob die Autoliftanlagen den Anforderungen des Umweltrechts entsprechen.