II. 1. 1.1. Die rund 1'052 m2 grosse, noch unbebaute Parzelle Nr. aaa liegt in der Wohnzone Steilhang WS2 (Bauzonenplan der Gemeinde R._____ vom tt.mm.yy). Die WS2 dient dem Wohnen; nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen sowie Landwirtschaft sind zugelassen. In der WS2 sind Einfamilienhäuser, Doppeleinfamilienhäuser, Reiheneinfamilienhäuser und Terrassenhäuser mit zwei Vollgeschossen zulässig. Die maximale Gesamthöhe beträgt 11 m. Das Höhenniveau des Q-Weges darf nur durch einzelne Gebäudeteile (z.B. Treppenanlagen) bzw. technisch bedingte Dachaufbauten (z.B. Lüftungen) überragt werden.