6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegner und der Vorinstanz (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). 2. Mit Beschwerdeantwort vom 22. November 2023 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. -4- 3. Die Beschwerdegegner beantragten mit Beschwerdeantwort vom 1. Februar 2024 ebenfalls die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 4. Der Gemeinderat R._____ hat keine Beschwerdeantwort eingereicht.