7. a) […] b) Vor Baufreigabe sind folgende Auflagen zu erfüllen: - […] - Die Gesamthöhe von max. 11.00 m ist beim geplanten Terrassenhaus, insbesondere bei der Autoliftanlage, wie auch die Funktionalität der Autoboxen, nachzuweisen. - Alle Wohnräume, Zimmer und Büros müssen genügend grosse Fensterflächen aufweisen. Die angepassten Pläne müssen der Abteilung Bau und Planung eingereicht und genehmigt sein. - Ein detaillierter und revidierter Umgebungsplan, mit Anschluss an die Nachbarparzellen, muss der Abteilung Bau und Planung eingereicht und genehmigt sein.