2.3. Am 13. Oktober 2023 fand vor Verwaltungsgericht eine Verhandlung statt, wobei die Beschwerde nach Anhörung der Beteiligten abgewiesen wurde. In der mündlichen Kurzbegründung hielt das Verwaltungsgericht gestützt auf die seit langem bekannte ärztliche Diagnose einer schizoaffektiven Störung fest, dass die Beschwerdeführerin auf die Sicherstellung einer kontinuierlichen medikamentösen Behandlung angewiesen sei, um ihren Ge- -4-