Auf welche Höhe die Entschädigung wegen widerrechtlicher Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Beschwerdeführers bis zur Obergrenze von sechs Bruttomonatslöhnen von der Vorinstanz im nächsten Rechtsgang festgelegt wird, ist derzeit noch offen. Nach Praxis des Verwaltungsgerichts gilt eine Rückweisung zu neuem Entscheid mit offenem Verfahrensausgang in der Hauptsache als vollständiges Obsiegen des Beschwerdeführers (vgl. statt vieler den Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2021.164 vom 15. Dezember 2021, Erw. III/1.2 mit Hinweisen auf die diesbezügliche bundesgerichtliche Rechtsprechung, der sich das Verwaltungsgericht angeschlossen hat). Dementsprechend ist der Beschwerde-