führers in der Zusammenarbeit mit dem Diakon F._____ und weiteren Mitarbeitenden/Helfern oder auch der Umgang mit gewöhnlichen Mitgliedern der Kirchgemeinden Q._____ und R._____ war, ob er sich Kompetenzen (als Pfarrgemeindeleiter) angemasst hat und welcher Art sein Beitrag zum Scheitern der Mediationsversuche des Bischofsvikars war. Diesbezüglich kann entgegen der Annahme des Beschwerdegegners nicht von gerichtsnotorischen, und auch nicht von allgemeinnotorischen Tatsachen (gesichertes Wissen aus allgemein zugänglichen Quellen) ausgegangen werden.