als Zeugin bzw. Zeugen anzuhören. Diese Personen können anscheinend Auskunft über das Verhalten des Beschwerdeführers im Rahmen seiner Anstellung bei den Kirchgemeinden Q._____ und R._____ geben, insbesondere auch betreffend seinen Umgang mit F._____, der wegen des belasteten Verhältnisses zwischen ihm und dem Beschwerdeführer offenbar sogar erkrankt zu sein scheint (vgl. dazu die Beilagen 3–5 zur Stellungnahme der Kirchenpflege Q._____ vom 30. November 2023).