In Bezug auf den umstrittenen Sachverhalt, ob der Beschwerdeführer durch sein stures Verhalten bzw. seiner Tendenz zur Gesprächsverweigerung zum Scheitern der Mediationsversuche des damaligen Bischofsvikars der Diözese Basel zwischen ihm und dem Diakon F._____ sowie delegierten Mitgliedern der Kirchgemeinde Q._____ mindestens beigetragen hat, und ob der Beschwerdeführer insbesondere in der Zusammenarbeit mit dem Diakon regelmässig seine Kompetenzen überschritten hat, dessen Entscheide nicht akzeptierte und diesem gegenüber arrogant und rechthaberisch aufgetreten ist, mit dem Ziel, seine eigenen Vorstellungen - 19 -