So führte die Vorinstanz aus, keine Zweifel an der Darstellung in der Klageantwort zu haben, wonach der Bischofsvikar der Diözese Basel zahlreiche (vergebliche) Mediationsversuche unternommen habe, um die Probleme zu lösen. Der Klageantwort vom 21. Juni 2021 ist in dieser Hinsicht zu entnehmen, der Kläger sei zu keinen Kompromissen und Diskussionen bereit gewesen. Er habe einzig seine eigene Auffassung gelten lassen und sei für Zwischentöne nicht empfänglich gewesen. Alle Mediationsversuche des Bischofsvikars seien erfolglos geblieben, weil der Beschwerdeführer - 17 -