Willkürlich sei der Verzicht auf den Zeugenbeweis jedenfalls nicht. Bei der Aufstockung der Kirchenpflegemitglieder, der Ablehnung der Rechnung 2020 und des Budgets 2022 durch die Kirchgemeindeversammlung sowie der Abgabe vieler Leerstimmen bei der Pfarrwahl handle es sich um ausserordentlich seltene Vorgänge, die auf das Verhalten des Beschwerdeführers zurückzuführen gewesen seien. Im Übrigen habe der Beschwerdegegner auch dafür Beweise angeboten, dass der Beschwerdeführer eigenmächtig seine eigenen Vorstellungen durchgesetzt habe, obwohl nicht er, sondern Diakon F._____ die Verantwortung für die Gestaltung des Lebens in der Kirchgemeinde und bei den Gottesdiensten gehabt habe.