2021, S. 13 (Vorakten WBE.2022.81, act. 104), wonach der Bischofsvikar der Diözese Basel zahlreiche Mediationsversuche unternommen habe, um die Probleme zu lösen. Dass der Beschwerdeführer in der Klage vorgebracht habe, er wisse nicht, welche "Mediationsversuche" gemeint seien, sei dagegen wenig glaubhaft. Ferner könne nicht ernsthaft bestritten werden, dass in den Kirchgemeinden Q._____ und R._____ Unzufriedenheit bei einem grossen Teil der Gläubigen geherrscht habe, was verschiedene Vorkommnisse belegen würden. So hätten die Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 24. Februar 2021 mit eindeutiger Mehrheit eine Aufstockung der Kirchenpflege um drei Mitglieder gutgeheissen. Weiter