II. 1. Der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens beschränkt sich – wie bereits dargelegt (vgl. Erw. I/3.3 vorne) – auf die inhaltliche Richtigkeit der Festlegung der Entschädigung an den Beschwerdeführer wegen widerrechtlicher Kündigung seines Anstellungsverhältnisses mit den Kirchgemeinden Q._____ und R._____. Alle übrigen sich stellenden Rechtsfragen hat das Verwaltungsgericht bereits im ersten Rechtsgang mit dem Urteil WBE.2022.81 vom 6. Dezember 2022 beurteilt und entschieden.