Im Rahmen der Bemessung der Entschädigung für die widerrechtliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Beschwerdeführers stehen aber weiterhin eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 9 BV) sowie die Verletzung von Verfahrensrechten (rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV; - 11 -