5. Mit Eingabe vom 8. Juli 2024 informierte die Kirchenpflege der Römisch- Katholischen Kirchgemeinde Q._____ über die am 27. Mai 2022 erfolgte Einstellung im Amt zweier ehemaliger Mitglieder der Kirchenpflege sowie die gegen diese laufenden Strafverfahren. 6. Der Beschwerdeführer und der Kirchenrat reichten am 23. August 2024 (Triplik) und am 2. September 2024 (Quadruplik) je einen weiteren Schriftsatz ein. G. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: