E. Nach Durchführung eines weiteren doppelten Schriftenwechsels (Eingabe von A._____ vom 6. April 2023; Vernehmlassung des Kirchenrats vom 2. Mai 2023; Replik vom 16. Juni 2023; Duplik vom 30. Juni 2023) fällte das Rekursgericht der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau am 6. September 2023 das folgende neue Urteil: 1. Als Entschädigung für die widerrechtliche Kündigung werden dem Beschwerdeführer drei Monatslöhne à CHF 10'637, insgesamt CHF 31'911 zugesprochen. 2. Auf die Erhebung von Verfahrenskosten wird verzichtet. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. -5-