3. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, dem Beschwerdegegner die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'500.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Gemeinderat) den Beschwerdegegner (Vertreter) die Beigeladene (Vertreter) das BVU, Rechtsabteilung - 19 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten