Nicht schlüssig ist die Argumentation des Gemeinderats, wonach es aufgrund "fehlender Planungs- und Bauabsichten der Grundeigentümerschaften" unverhältnismässig gewesen wäre, das gesamte Gebiet "T-Strasse" in die Planungszone einzubeziehen (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 6 oben). Der Gemeinderat führt selber aus, dass für "viele bzw. die meisten" Parzellen eine "Neubebauung bzw. Erweiterung der Grundflächen" gar nicht möglich sei; er spricht aber nicht von "allen" Parzellen. Abgesehen davon ist die Grundlage für die erwähnte Einschätzung nicht bekannt. Schliesslich ist nicht erkennbar, wieso eine Planungszone für Grundeigentümer, die angeblich ohnehin keinen Spielraum für weitere