Schliesslich ist festzuhalten, dass das Verfahren der allgemeinen Nutzungsplanung mittlerweile weiter fortgeschritten ist als beim Erlass der Planungszone. Trotz der entsprechenden Konkretisierung der Planung haben sich bis heute keine Anhaltspunkte ergeben, dass eine zonenkonforme Überbauung der betroffenen Parzellen der neuen Planung zuwiderlaufen könnte. - 16 -