Bezeichnenderweise wird gemäss dem REL "aufgrund der Eigen- tümer- und Parzellenstruktur" im Handlungsgebiet "ein kooperativer Planungsprozess angestrebt" (S. 53). Entsprechend wäre es Sache der Gemeinde, die Grundeigentümer von den Vorteilen der künftigen Nutzungsordnung zu überzeugen und sie einvernehmlich zu einem Zuwarten mit allfälligen Projekten zu bringen.