nung stehen könnte. - 14 - 6.3.2. Der Gemeinderat argumentiert, die Parzellen Nrn. aaa und bbb bildeten das "Eingangstor" zum Gebiet "T-Strasse", das im REL als Handlungsschwerpunkt der Innenentwicklung bezeichnet werde (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 4). Aus dem REL (S. 53), den Planentwürfen und dem Planungsbericht (S. 23 [Beschwerdebeilage 5]) ergibt sich indessen keine entsprechende räumliche Bedeutung der betreffenden Grundstücke für das Planungsgebiet.