6.2. Der geltende Bauzonen- und Kulturlandplan sowie die BNO datieren vom 16. Juni 2000 und wurden vom damals zuständigen Grossen Rat am 16. Januar 2001 genehmigt. Zwischenzeitlich erfolgte Teiländerungen der BNO betrafen die "Zone Areal Bahnhof" (genehmigt am 28. Februar 2018) sowie das Gebiet "R._____" (genehmigt am 3. Mai 2023). Vor dem Hintergrund einer älteren Nutzungsordnung und im Hinblick auf die Steuerung der inneren Siedlungsentwicklung kann ein Planungsbedürfnis der Beschwerdeführerin an einer Gesamtrevision der Nutzungsplanung im Allgemeinen und der Nutzungsordnung im Gebiet "T-Strasse" im Speziellen nicht verneint werden.