aaa und bbb im Gegensatz zu gegenüberliegenden Grundstücken auf gleicher Höhe der T-Strasse als "Eingang" bzw. "Eingangstor" des Entwicklungsgebiets bezeichnet würden. Erwähnte allgemein gehaltene "Lösungsmöglichkeiten und Verbesserungen für die kommenden Jahre" seien für ein konkretes Planungsbedürfnis nicht ausreichend, ebenso wenig wie die Ausführungen zur Siedlungsentwicklung in der fachlichen Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung. Aus dem REL, welches keine planungsrechtlichen Feststellungen enthalte, ergebe sich kein - 12 -