wünschte gemeinsame Erschliessung der Parzellen Nrn. aaa und bbb über die T-Strasse. Die geplante BNO-Revision habe sich auf Stufe "Fachliche Stellungnahme vor dem Mitwirkungsverfahren" befunden. Damit seien noch keine baurechtlichen Normen und Spezifikationen bekannt gewesen. Zwar definiere das REL Entwicklungsziele zum Gebiet "T-Strasse" für den Bereich "Mehrfamilienhauszone", es enthalte aber keine planungsrechtlichen Festlegungen. Folglich sei zu prüfen, ob das REL ein Bedürfnis an der Revision der allgemeinen Nutzungsplanung auslöse.