Bei den Parzellen Nrn. aaa und bbb handle es sich um "Schlüsselflächen" für die betreffende Gebietsentwicklung; dies namentlich vor dem Hintergrund einer anspruchsvollen Erschliessung, von einschränkenden Abstandsvorschriften und dem geplanten Zugang zum Bahnhof. Die Planungszone sei auf das erforderliche Mass zu beschränken. Aufgrund der Eigentümerschaft und deren bekannten Planungs- und Bauabsichten sei eine Beeinträchtigung der künftigen Ordnung vor allem bei den beiden betroffenen Parzellen zu befürchten.